Förderungsberatung

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energieeffiziente Sanierung von Immobilien. Wenn Sie Ihre Immobilie (Ein-oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung) sanieren möchten, können Sie bei der KfW einen Antrag stellen und einen Investitionszuschuss beantragen.
Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen wie:

  • Eine neue Heizungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage (wenn älter als 2 Jahre)
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • an Häusern deren Bauantrag vor dem 1.01.1995 gestellt wurde.

 

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten, maximal aber 5.000,- Euro pro Wohneinheit erhalten.

  • Je höher die Energieeffizienz der Maßnahmen um so höher der Zuschuss (max.5.000 Euro)
  • Der Zuschuss ist auch mit anderen Maßnahmen kombinierbar

Betrachten Sie doch Investitionen in eine neue Heizungsanlage als Geldanlage. Statt auf der Bank kaum Zinsen zu bekommen oder bei Aktienkäufen evtl. sogar Geld zu verlieren, macht es Sinn sein Geld in das eigene Zuhause zu investieren. Durch neue effiziente Heizungs-und Solaranlagen und zusätzlicher Wärmedämmung lässt sich viel Geld einsparen, die Umwelt wird geschont
und der Wert der Immobilie gesteigert. Dazu kommen dann noch die zinsgünstigen Kredite (s.o.) und die staatliche Förderung. Besser kann man sein Geld kaum anlegen!
Förderung „Altersgerechter Umbau“.
Auch beim Thema „Altersgerechter Umbau“ stellt der Staat, zusätzlich zu zinsgünstigen Krediten, einen Investitionszuschuss bis zu 5.000 Euro zur Verfügung.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • Modernisierung von WC, Waschbecken, Badewanne, Dusche
  • Einbau von bodenebenen Duschen
  • Einbau von Haltesystemen und Griffen
  • Einbau von Rampen
  • Verbreiterung der Türdurchgänge und neue Türen
  • Änderung der Raumaufteilung im Bad

 

Das heißt:

  • gefördert werden bis zu 5.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln
  • Zinsgünstige Kredite


Wer wird gefördert:

  • Eigentümer von Ein-oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
  • Mieter ( mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!