Filtertechnik
Die Filtertechnik dient dem Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen. Wir verwenden u.a. Judo-Schutzfilter, Honeywell-Brauckmann-Filter, Syr-Filter.
Zum 11. November 2011 ist die bestehende Trinkwasserverordnung novelliert worden. (Legionellengefahr) Die neue Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer der bei einer gewerblichen Vermietung Wasser abgibt. Mehrfamilienhäuser sind in der Regel mit einer zentralen Wasseranlage ausgestattet, somit sind deren Vermieter von den Pflichten der neuen Verordnung betroffen. Aber auch Wohnungseigentümer die Ihre Wohnung vermieten, müssen dieser Pflicht nachkommen.
Hausverwalter und Hauseigentümer müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Anzeigepflicht: Angabe des Bestandes an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen beim Gesundheitsamt. Auch betriebliche und bauliche Veränderungen müssen hier angezeigt werden.
- Prüfpflicht: Jährliche Entnahme von Wasserproben. Prüfung durch ein zugelassenes Labor.
- Aufzeichnungspflicht: Die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration in der Anlage müssen vom Eigentümer dokumentiert werden.
- Informationspflicht: Die Ergebnisse der Wasserqualität müssen vom Vermieter/Verwalter den Mietern mitgeteilt werden.